GAEB

Standard für den Datenaustausch im Bauwesen

1. Was versteht man unter GAEB?

GAEB steht für Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen. Es handelt sich um einen Standard, der den elektronischen Datenaustausch von Informationen im Bauwesen regelt. Ziel ist es, die Prozesse rund um Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Bauleistungen zu rationalisieren und zu vereinfachen. GAEB definiert Formate und Strukturen für den Austausch von Leistungsverzeichnissen, Angeboten, Rechnungen und anderen relevanten Bauinformationen.

2. Zentrale Anwendungsbereiche von GAEB

GAEB wird in verschiedenen Phasen eines Bauprojekts eingesetzt:

bei Ausschreibung, wo Auftraggeber Leistungsverzeichnisse im GAEB-Format erstellen, um Bauleistungen auszuschreiben.

bei der Angebotsabgabe, wo Bauunternehmen GAEB-Dateien nutzen, um ihre Angebote auf standardisierte Weise zu erstellen und einzureichen.

bei der Auftragsabwicklung, wo GAEB als Grundlage für die Dokumentation und den Austausch von Informationen während der Bauausführung dient.

bei der Abrechnung, wo GAEB-Dateien eine präzise und effiziente Abrechnung der erbrachten Leistungen ermöglichen.

3. Wichtige GAEB-Formate

Im Laufe der Zeit haben sich verschiedene GAEB-Formate entwickelt:

GAEB 90 ist ein älteres, weit verbreitetes Format, das auf einer zeilenorientierten Struktur basiert.

GAEB 2000 ist eine Weiterentwicklung von GAEB 90 mit erweiterter Funktionalität und flexiblerer Datenstruktur.

GAEB XML ist das aktuellste und vorherrschende Format, das auf der Auszeichnungssprache XML basiert und eine noch flexiblere und präzisere Beschreibung von Bauleistungen ermöglicht. Es unterstützt auch die Einbindung von formatiertem Text und Grafiken.

Jedes Format kann in verschiedenen Austauschphasen verwendet werden, die den Inhalt der GAEB-Datei bestimmen (z.B. Angebotsaufforderung, Angebotsabgabe, Rechnung). Die Dateiendung einer GAEB-Datei gibt Auskunft über das verwendete Format und die Austauschphase (z.B. .D83 für GAEB 90 Angebotsaufforderung, .X84 für GAEB XML Angebotsabgabe).

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