Nachunternehmer

Ein selbstständiger Leistungserbringer im Auftrag eines Hauptunternehmers

1. Was ist ein Nachunternehmer?

Ein Nachunternehmer ist ein selbstständiges Unternehmen oder eine natürliche Person, die von einem Hauptunternehmer (Auftragnehmer) beauftragt wird, einen Teil der vertraglich vereinbarten Leistung gegenüber dem eigentlichen Auftraggeber (Bauherr, Kunde) zu erbringen. Der Hauptunternehmer bleibt dabei weiterhin für die Gesamtleistung verantwortlich gegenüber seinem Auftraggeber. Der Nachunternehmer ist also kein direkter Vertragspartner des ursprünglichen Auftraggebers, sondern arbeitet im Auftrag und unter der Koordination des Hauptunternehmers. Typische Beispiele sind ein Elektriker, der von einem Generalunternehmer für den Rohbau mit den Elektroinstallationen beauftragt wird, oder ein Gerüstbauer, der für ein Dachdeckerunternehmen tätig wird.

2. Gründe für den Einsatz von Nachunternehmern und deren Vorteile

Hauptunternehmer setzen aus verschiedenen Gründen Nachunternehmer ein:

Spezialisierung: Nachunternehmer verfügen oft über spezielle Fachkenntnisse oder Ausrüstungen, die der Hauptunternehmer nicht besitzt oder wirtschaftlich nicht vorhalten kann.

Kapazitätsengpässe: Bei Auftragsspitzen oder Projekten mit großem Umfang kann der Hauptunternehmer zusätzliche Kapazitäten durch Nachunternehmer gewinnen.

Risikostreuung: Durch die Vergabe von Teilaufgaben an Spezialisten kann der Hauptunternehmer bestimmte Risiken reduzieren.

Flexibilität: Der Einsatz von Nachunternehmern ermöglicht eine flexiblere Anpassung an die spezifischen Anforderungen eines Projekts.

Kosteneffizienz: In manchen Fällen kann die Beauftragung eines spezialisierten Nachunternehmers kostengünstiger sein als die Eigenleistung.

3. Rechte und Pflichten im Verhältnis Hauptunternehmer – Nachunternehmer

Das Verhältnis zwischen Hauptunternehmer und Nachunternehmer wird durch einen separaten Vertrag geregelt, den sogenannten Nachunternehmervertrag. Dieser Vertrag legt die genauen Leistungen des Nachunternehmers, den Zeitrahmen, die Vergütung und die Verantwortlichkeiten fest. Wichtige Aspekte sind dabei:

Leistungspflicht des Nachunternehmers: Der Nachunternehmer ist verpflichtet, die ihm übertragenen Leistungen fachgerecht und termingerecht zu erbringen.

Vergütung des Nachunternehmers: Der Hauptunternehmer ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung an den Nachunternehmer zu zahlen.

Koordination und Weisungsbefugnis: Der Hauptunternehmer hat in der Regel eine koordinierende Rolle und kann dem Nachunternehmer im Rahmen des Auftrags Weisungen erteilen.

Haftung: Grundsätzlich haftet der Hauptunternehmer gegenüber seinem Auftraggeber für die Gesamtleistung, auch für Fehler des Nachunternehmers. Der Hauptunternehmer kann jedoch unter Umständen Regressansprüche gegen den Nachunternehmer geltend machen.

Sicherungspflichten: Im Bauwesen gibt es spezielle Regelungen zur Sicherung der Forderungen von Nachunternehmern (z.B. durch eine Bürgschaft des Hauptunternehmers).

Der Einsatz von Nachunternehmern ist ein wichtiger Bestandteil vieler Wertschöpfungsketten und ermöglicht eine effiziente und flexible Erbringung komplexer Leistungen. Eine klare vertragliche Regelung ist dabei für beide Seiten unerlässlich.

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