Kostenvoranschlag
Die geschätzten Kosten eines Projekts oder Auftrags
1. Was ist ein Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag ist ein schriftliches Dokument, das von einem potenziellen Auftragnehmer (z.B. Handwerker, Dienstleister, Lieferant) erstellt wird und dem potenziellen Auftraggeber (Kunden) die voraussichtlichen Kosten für eine bestimmte Leistung oder Lieferung aufschlüsselt. Er enthält in der Regel eine detaillierte Auflistung der einzelnen Positionen, wie z.B. Materialkosten, Arbeitskosten, Fahrtkosten und eventuelle Zuschläge. Ein Kostenvoranschlag ist in der Regel unverbindlich, es sei denn, dies wird ausdrücklich vereinbart. Er dient dem Kunden als Entscheidungsgrundlage und dem Auftragnehmer als Kalkulationsbasis.
2. Inhalt und Bedeutung eines Kostenvoranschlags
Ein gut strukturierter Kostenvoranschlag ist transparent und nachvollziehbar. Er sollte idealerweise folgende Informationen enthalten:
- Kontaktdaten: Name und Adresse des Auftragnehmers und des Auftraggebers.
- Datum der Erstellung: Wann der Kostenvoranschlag erstellt wurde.
- Beschreibung der Leistung/Lieferung: Eine detaillierte Beschreibung der auszuführenden Arbeiten oder der zu liefernden Waren.
- Einzelpositionen: Eine Auflistung der einzelnen Kostenbestandteile mit Mengenangaben und Einzelpreisen.
- Materialkosten: Die geschätzten Kosten für benötigte Materialien.
- Arbeitskosten: Die geschätzten Kosten für die benötigte Arbeitszeit (oft nach Stunden oder Tagen).
- Fahrtkosten: Falls relevant, die geschätzten Kosten für An- und Abfahrten.
- Sonstige Kosten: Z.B. für Genehmigungen, spezielle Werkzeuge oder Entsorgung.
- Zwischensummen und Gesamtsumme: Die Summe der einzelnen Kostenpositionen sowie die Endsumme inklusive Mehrwertsteuer (falls ausgewiesen).
- Zahlungsbedingungen: Angaben zu Zahlungsfristen und eventuellen Vorauszahlungen.
- Gültigkeitsdauer: Ein Zeitraum, innerhalb dessen der Kostenvoranschlag gültig ist.
- Hinweise: Z.B. zum Umfang der Leistungen, zu eventuellen Unsicherheiten in der Kalkulation oder zum unverbindlichen Charakter des Angebots.
Ein detaillierter Kostenvoranschlag hilft dem Kunden, die Kosten des Projekts oder Auftrags besser zu verstehen und verschiedene Angebote zu vergleichen. Für den Auftragnehmer dient er als Grundlage für die Preisgestaltung und als Orientierung bei der Durchführung der Arbeiten.
3. Unverbindlichkeit und Verbindlichkeit eines Kostenvoranschlags
Grundsätzlich gilt ein Kostenvoranschlag im deutschen Recht als unverbindlich (§ 650 Abs. 1 BGB). Das bedeutet, dass der tatsächliche Preis am Ende höher oder niedriger ausfallen kann als im Voranschlag angegeben. Allerdings besteht eine Anzeigepflicht (§ 650 Abs. 2 BGB). Wenn der Auftragnehmer erkennt, dass die im Kostenvoranschlag genannten Kosten wesentlich überschritten werden, muss er den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren. Unterlässt er dies, hat der Auftraggeber unter Umständen keinen Anspruch auf Zahlung des die ursprüngliche Schätzung übersteigenden Betrags.
Ein Kostenvoranschlag kann jedoch verbindlich vereinbart werden. Dies muss ausdrücklich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt werden, beispielsweise durch eine klare Formulierung im Angebot oder im Vertrag. In diesem Fall darf der endgültige Preis die Schätzung in der Regel nicht überschreiten, es sei denn, es werden zusätzliche Leistungen vereinbart oder unvorhersehbare Umstände treten ein, die eine Kostensteigerung rechtfertigen. Es ist daher für beide Seiten wichtig, die Verbindlichkeit eines Kostenvoranschlags klar zu regeln.