Jahresabschluss

Die finanzielle Bilanz des Geschäftsjahres

1. Was ist der Jahresabschluss im Handwerksbereich?

Der Jahresabschluss ist die zusammenfassende Darstellung der Vermögens-, Schulden- und Ertragslage eines Handwerksbetriebs am Ende eines Geschäftsjahres. Er besteht in der Regel aus zwei Hauptbestandteilen: der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Die Bilanz zeigt das Vermögen (Aktiva) und die Schulden (Passiva) des Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag. Die GuV stellt die Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres gegenüber und ermittelt so den Gewinn oder Verlust. Je nach Größe und Rechtsform des Handwerksbetriebs können weitere Bestandteile wie ein Anhang oder ein Lagebericht hinzukommen.

2. Besondere Aspekte und Bedeutung im Handwerk

Im Handwerksbereich gibt es einige Besonderheiten beim Jahresabschluss zu beachten. Dazu gehören beispielsweise die Bewertung von unfertigen und fertigen Erzeugnissen, die Berücksichtigung von Anzahlungen und die Abgrenzung von Bauleistungen. Der Jahresabschluss ist für Handwerksbetriebe aus mehreren Gründen von großer Bedeutung:

Information für den Unternehmer: Er liefert eine fundierte Grundlage für unternehmerische Entscheidungen, wie Investitionen, Kreditaufnahmen oder die strategische Ausrichtung des Betriebs.

Grundlage für Steuererklärungen: Der Jahresabschluss dient als Basis für die Erstellung der Steuererklärungen (z.B. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer).

Nachweis gegenüber Kreditinstituten: Banken benötigen den Jahresabschluss zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Betriebs bei der Vergabe von Darlehen.

Verpflichtung nach Handels- und Steuerrecht: Bestimmte Rechtsformen (z.B. GmbH) sind gesetzlich zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften müssen im Rahmen ihrer Steuererklärung bestimmte Aufstellungen (z.B. Einnahmenüberschussrechnung) vorlegen, die ähnliche Informationen liefern.

3. Erstellung und Vereinfachungen für kleinere Betriebe

Die Erstellung eines vollständigen Jahresabschlusses kann komplex sein und erfordert in der Regel Fachkenntnisse im Bereich Buchhaltung und Steuerrecht. Viele Handwerksbetriebe arbeiten daher mit Steuerberatern zusammen, die diese Aufgabe übernehmen. Für kleinere Handwerksbetriebe (Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschreiten) gibt es Vereinfachungen. Anstelle eines vollständigen Jahresabschlusses mit Bilanz und GuV können sie eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erstellen. Die EÜR ist eine einfachere Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben des Geschäftsjahres zur Ermittlung des Gewinns oder Verlusts. Dennoch ist auch die Erstellung einer EÜR sorgfältig durchzuführen und sollte idealerweise mit Unterstützung eines Steuerberaters erfolgen, um Fehler zu vermeiden und alle steuerlichen Vorteile zu nutzen.

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