Bauabnahme

Die formelle Übergabe Ihres Bauprojekts

1. Was ist die Bauabnahme?

Die Bauabnahme ist die förmliche Erklärung des Auftraggebers (Bauherr), dass er das fertiggestellte Bauwerk als im Wesentlichen vertragsgemäß annimmt. Sie erfolgt in der Regel nach Fertigstellung aller Bauarbeiten und Mängelbeseitigungen. Die Abnahme kann ausdrücklich (durch Unterschrift eines Abnahmeprotokolls), stillschweigend (durch Ingebrauchnahme ohne wesentliche Mängelrügen über einen bestimmten Zeitraum) oder fiktiv (unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen) erfolgen.

2. Warum ist die Bauabnahme wichtig?

Die Bauabnahme hat weitreichende rechtliche Konsequenzen. Mit der Abnahme geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Bauwerks auf den Auftraggeber über. Zudem beginnt mit der Abnahme die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer. Die Abnahme ist in vielen Fällen auch Voraussetzung für die Fälligkeit der Schlusszahlung des Auftraggebers.

3. Ablauf und Inhalte der Bauabnahme

In der Regel findet ein gemeinsamer Begehungstermin vor Ort statt, bei dem der Zustand des Bauwerks überprüft wird. Festgestellte Mängel werden in einem Abnahmeprotokoll dokumentiert. Der Auftraggeber kann die Abnahme bei wesentlichen Mängeln verweigern. Im Protokoll werden neben den festgestellten Mängeln auch Fristen für deren Beseitigung und gegebenenfalls Vorbehalte des Auftraggebers festgehalten. Beide Parteien unterzeichnen das Protokoll.

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